Heute ist der 7.06.2026. In der aufregenden Welt der Kryptowährungen tut sich mal wieder etwas Aufregendes. Eine Klage in New York hat die Aufmerksamkeit der gesamten Krypto-Community auf sich gezogen. Der pseudonyme Kläger „Noah Doe“ und zwei in Wyoming ansässige LLCs, ABC Company und XYZ Company, haben am 11. März 2026 eine Klage eingereicht, die darauf abzielt, eine gerichtliche Erklärung zu erhalten, dass sie die rechtmäßigen Eigentümer von etwa 3,8 Millionen Bitcoin (BTC) sind, die in inaktiven Adressen liegen. So ein Betrag wäre um die 293 Milliarden USD wert – kein Pappenstiel! Wie man in einem Bericht von Yahoo Finance erfährt, beruft sich die Klage auf Artikel 7-B des New Yorker Personal Property Law, der sich mit verlorenem Eigentum befasst.
Die Kläger argumentieren, dass die Bitcoins rechtlich als aufgegebenes Eigentum gelten, weil sie in 39.069 inaktiven Adressen schlummern. Ein rechtlich spannendes Thema, das Fragen zur Behandlung von lang-dormanten Bitcoin-Wallets aufwirft, insbesondere von Adressen, die seit über einem Jahrzehnt inaktiv sind. Die Details dieser Adressen wurden auf USB-Sticks an die NYPD’s 17th Precinct übermittelt, und die Kläger haben sogar OP_RETURN-Nachrichten gesendet, um die Wallet-Inhaber aufzufordern, innerhalb von 90 Tagen Ansprüche zu erheben. Andernfalls würden die Bitcoins als verloren betrachtet. Eine der Wallets, die betroffen ist, hat eine interessante Geschichte: 1LwWtSs7tMCwcRczQd5kVMv3xpWw6w4Sxe erhielt am 27. März 2011 35,55 BTC und führte am 2. Juni eine Transaktion durch.
Rechtliche Herausforderungen und Bedenken
Die Klage hat jedoch auch ihre Kritiker. Am 29. Mai reichte der New Yorker Anwalt Ian R. Cohen einen Antrag mit einem amicus curiae Brief ein, der die Klage anfocht. Er argumentiert, dass Artikel 7-B auf greifbare Objekte beschränkt sei und nicht auf Daten, die auf einer global verteilten Blockchain aufgeführt sind. Diese rechtlichen Feinheiten könnten sich als entscheidend erweisen, denn Bitcoin kann nicht physisch bei der Polizei hinterlegt werden, und Inaktivität bedeutet nicht automatisch Verzicht auf Eigentum.
Die Komplexität der Situation nimmt weiter zu, wenn man bedenkt, dass es unklar bleibt, wie die Kläger die verlorenen Bitcoins zurückgewinnen könnten, ohne die privaten Schlüssel zu besitzen. Selbst wenn das Gericht zugunsten der Kläger entscheidet, könnte dies eher symbolisch sein. Das Bitcoin-Netzwerk hat keine Möglichkeit, Gelder ohne private Schlüssel „neu zuzuweisen“. Eine Ausnahme könnte nur bestehen, wenn die Coins zu einem regulierten Verwahrer oder einer Börse transferiert werden. Aber wer weiß das schon?
Die Satoshi-Era und ihre Geheimnisse
Besonders interessant sind in der Klage die Adressen, die mit Satoshi Nakamoto in Verbindung gebracht werden, sowie Wallets, die von frühen Bitcoin-Minern stammen. Die Kläger behaupten, dass diese Wallets rechtlich als „aufgegeben“ gelten. Dabei ist es faszinierend zu beobachten, wie sich die Welt der Kryptowährungen entwickelt hat. Galaxy Research weist darauf hin, dass viele Coins aus der Satoshi-Ära, die als „verloren“ galten, nicht wirklich verschwunden sind und nun wieder aktiviert werden. Die Adresse „12c6D“, die in der Klage erwähnt wird, gehört zu denjenigen, die mit der mysteriösen Figur hinter Bitcoin in Zusammenhang stehen. Nun, wie viel Wahrheit steckt in diesen Behauptungen?
Die Kläger haben auch über 39.000 Wallets genannt, die Bitcoins halten, die seit Jahren nicht mehr in Umlauf sind. Aktuell gibt es 3,5 Millionen Bitcoins, die seit 10 Jahren dormant sind und weitere 6,6 Millionen Coins, die seit über 5 Jahren nicht bewegt wurden. Diese Dimensionen sind unglaublich und werfen die Frage auf, was mit diesen verlorenen Werten geschehen wird. Die rechtlichen und technischen Herausforderungen bleiben bestehen und die nächsten Schritte werden mit Spannung erwartet.