Heute ist der 20.06.2026, und die Welt der Kryptowährungen steht vor einem Umbruch. Die Europäische Union hat neue Anti-Geldwäsche-Regeln genehmigt, die nicht nur die Branche betreffen, sondern auch das gesamte Finanzökosystem beeinflussen werden. Mit dem Inkrafttreten der Regelung (EU) 2024/1624 am 10. Juli 2027 wird ein neuer Standard gesetzt, der vor allem regulierte Krypto-Firmen trifft. Es ist ein Schritt, der längst überfällig war, um die Schattenseiten der digitalen Währungen einzudämmen.

Das Wichtigste zuerst: Krypto-Asset-Dienstleister in der EU müssen ab sofort striktere Kundenverifizierungsanforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass Dienstleistungen, die die Anonymität von Transaktionen erhöhen, künftig stark eingeschränkt werden. Anonyme Krypto-Konten sind ausdrücklich verboten! Es wird auch ein EU-weites Limit von 10.000 Euro für kommerzielle Barzahlungen eingeführt. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen.

Neue Transparenzanforderungen

Die Regelungen sehen zudem vor, dass für Krypto-Transaktionen ab 1.000 Euro vollständige Kundenprüfungen durchgeführt werden müssen. Anbieter müssen zwar Kunden identifizieren, aber die Verifizierung ist nicht so streng wie bei größeren Transaktionen. Trotzdem: Wer unter einem Schwellenwert von 1.000 Euro bleibt, ist nicht gänzlich aus dem Schneider. Denn die Krypto-Dienstleister sind immer noch verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen.

Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur die Krypto-Welt, sondern auch andere Bereiche. Beispielsweise müssen Händler bei Bargeldtransaktionen ab 3.000 Euro die Identität der Kunden überprüfen. Zudem wird die Liste der Unternehmen, die den EU-Anti-Geldwäsche-Vorschriften unterliegen, erweitert – das schließt sogar Fußballvereine und Luxusgüterhändler ein. Komisch, oder? Man denkt an Krypto und sieht die Verbindung zu einem Fußballverein. Aber genau das zeigt, wie weitreichend diese Regelungen sind.

Regeln für Wallets und Überweisungen

Ein spannendes Detail: Selbst gehostete Wallets fallen unter die sogenannten Travel Rule (TFR), wenn sie mit einem regulierten Anbieter wie einer Börse oder Verwahrstelle verbunden sind. Das Ziel? Die Gelder sollen nicht durch private Wallets der Transparenz entzogen werden. Und wenn wir über Transaktionen zwischen Hosted Wallets und Self-Custody Wallets sprechen, sind Identifizierungen der Wallet-Inhaber ab 1.000 Euro Pflicht. Das ist ein Schritt, der die Transparenz von Finanztransaktionen stärkt und den Behörden hilft, verdächtige Geldströme zu verfolgen.

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Und während wir darüber nachdenken, ist es gut zu wissen, dass der Besitz und die private Nutzung von Privacy-Coins für Einzelpersonen nicht verboten ist. Die Regulierungsbehörden dürfen keine Transaktionen mit diesen Coins unterstützen, was bedeutet, dass es einen klaren Unterschied gibt zwischen dem individuellen Besitz und der Nutzung im kommerziellen Bereich.

Die Rolle der neuen Regulierungsbehörden

Eine ganz neue Behörde, die Anti-Geldwäsche- und Anti-Terrorismusfinanzierungsbehörde (AMLA), wird in Frankfurt eingerichtet, um die neuen Protokolle zu überwachen und durchzusetzen. Diese Behörde wird sicherstellen, dass die neuen Gesetze nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden. Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 die neuen Gesetze verabschiedet. Mit 479 Ja-Stimmen war das ein deutliches Zeichen für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich all diese Veränderungen auf die Anbieter von Kryptoassets auswirken werden – vor allem auf die zentralisierten Kryptobörsen. Aber eines ist sicher: Die Zeit der Anonymität in der Krypto-Welt, wie wir sie kannten, geht zu Ende. Die neuen Vorschriften bieten zwar mehr Klarheit, bringen aber auch Herausforderungen mit sich, die die Branche in den kommenden Jahren prägen werden.